Gutachter in Trier

KFZ Sachverständigen Büro

automotive expert

Wir fertigen Ihr Gutachten an.

Wir sind für Sie da
Gutachten

Damit Sie als Unfallopfer nicht auch noch finanziell benachteiligt werden, erstellen wir Ihnen ein neutrales und unabhängiges Gutachten über die Höhe des Schadens.

Beweissicherung

Sollten Sie in einen Unfall verwickelt worden sein, bei dem die Schuldfrage noch nicht eindeutig geklärt ist, bieten wir Ihnen an, eine Beweissicherung durchzuführen.

Bewertungen

Sie wollen ein Kraftfahrzeug kaufen oder verkaufen oder ein geleastes Auto zurückgeben? Lassen Sie den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs von unabhängigen Sachverständigen ermitteln.

Beratungen

Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Unfallgutachten. Nehmen Sie ganz unverbindlich Kontakt mit uns auf.

Lassen Sie sich nicht Ihre Rechte nehmen. Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständiger Ihrer Wahl zu beauftragen.
Kontakt aufnehmen

Unfall? Gutachten!

Sofern Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:

1. Dem Geschädigten steht es frei, einen freien und unabhängigen Sachverständigen zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und -höhe zu beauftragen. Die Kosten sind erstattungspflichtig und werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Sie gelten als Teil des Schadens.

2. Nur die vollständige Beweissicherung gewährleistet, dass die Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.

3. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.

4. Die Höhe eines evtl. Wertminderungsanspruches, die Ihnen zusteht, kann erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Fahrer häufig auf Wertminderung.

5. Die Beweissicherung wird auch dann benötigt, wenn es Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.

6. Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis eines Schadengutachtens erstatten zu lassen.

7. Durch das Gutachten kann die Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bzgl. Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.

8. Einwände des Schädigers über geringe Schadenhöhe oder Vor- bzw. Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden.

9. Beim Verkauf eines Fahrzeuges ist ein Unfall offenbarungspflichtig. Durch das Gutachten nebst Lichtbildern kann einem Interessenten der Schadenumfang belegt werden.

10. Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels und achten Sie auf eine vollständige Schadenregulierung

Kontakt & Anschrift

Taubenbergstraße 18
54293 Trier

Tel. 0651 – 64 800
Mobil 0171 – 36 33 8 33

Kontaktieren Sie uns ganz einfach. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und stehen Ihnen bei allen Fragen mit unserer Fachkompetenz zur Verfügung.

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